Durch eine Gesetzesänderung, die zum 01.01.2010 in Kraft tritt, entfällt § 47a der StVZO. Die Abgasuntersuchung wird für alle untersuchungspflichtigen Kfz als Teiluntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Plakette am vorderen Kennzeichen. Als Nachweis der bestandenen HU (nun inklusive AU) dient weiterhin die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Es können nur noch Nachweise über Abgasuntersuchungen anerkannt werden, die maximal einen Monat vor Fälligkeit der HU durchgeführt wurden.
Was muß ich zur Hauptuntersuchung (HU) mitbringen?
- das Fahrzeug
- den Fahrzeugschein (bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief)
- die gültige Prüfbescheinigung der Abgasuntersuchung
- eventuell die ABE oder die Gutachten für montierte Zubehörteile wie z.B. Alu-Felgen, Sonderlenkräder oder Tieferlegungsfedern etc.
- bei Lkw, Taxen, Sonder-Kfz Wohnmobil usw. die Nachweise über die vorgeschriebenen weitergehenden Untersuchungen (Prüfbuch, Taxameterprüfnachweis, Gasprüfbescheinigung)
Fahrzeuge die ein eigenes amtliches Kennzeichen haben müssen, sind gem. § 29 in Verbindung mit der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Vorschriftsmäßigkeit zu überprüfen.
Wann ist mein Auto fällig?
Der Monat der Prüffälligkeit kann folgendermaßen festgestellt werden: aus dem Eintrag im Fahrzeugschein oder ggf. der Abmeldebescheinigung, aus dem Datum des Untersuchungs- berichts der letzten Hauptuntersuchung oder an der Prüfplakette (rund) auf dem hinteren Kennzeichen. Die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr des Ablaufs der Gültigkeit der Plakette und damit die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung an. Ein Überziehen dieser Frist bringt keinen Zeitgewinn, da die Plakette bei der folgenden Hauptuntersuchung "zurückzukleben" ist!
Neben dieser Rückdatierung müssen Terminsünder damit rechnen, kräftig zur Kasse gebeten zu werden.
- bis zu 2 Monate : 15 Euro
- mehr als 2 bis zu 4 Monate : 25 Euro
- mehr als 4 bis zu 8 Monate : 40 Euro + 1 Punkt
- mehr als 8 Monate : 75 Euro + 2 Punkte
- Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt : 15 Euro
Nach positivem Ergebnis der Untersuchung wird die Prüfplakette vom Prüfer zugeteilt.
Bitte bewahren Sie den Untersuchungsbericht auf. Die Bestimmungen um die HU wurden nämlich verschärft. Sie sind seit dem 1.12.1999 dazu verpflichtet!

