330 Euro für Nachrüstung mit Partikelfilter
Schützen Sie die Umwelt und sichern Sie sich den Zuschuss!

Diesel-Fahrerinnen und Fahrer erhalten auch in diesem Jahr 330 Euro, wenn sie ihren Pkw mit einem Filter nachrüsten. Dazu gehören nun auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Erstmals wird in diesem Jahr auch die Nachrüstung von Diesel-Kraftfahrzeugen, die zur Güterbeförderung genutzt werden, gefördert, sofern ihre zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht übersteigt (leichte Nutzfahrzeuge). Die Fördervoraussetzungen sind in der
"Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)" geregelt, die am 13. Mai 2010 in Kraft trat.
Nachrüsten lohnt sich in mehrfacher Hinsicht: Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität besser wird. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden. Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Zudem werden nachgerüstete Pkw vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum befreit. Auch der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen erhöht sich durch eine Nachrüstung.
Dieselfahrer sollten ihre Nachrüstpläne nicht zu lange aufschieben. Den staatlichen Zuschuss gibt es nur für Nachrüstungen, die bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen. Das Förderprogramm reicht für etwa 160 000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen.
Die Daten zur neuen Fördermöglichkeit im Überblick
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Fördermöglichkeit: |
330 Euro per Zuschuss |
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Antragsfrist: |
1. Juni 2010 bis einschließlich 15. Februar 2011 |
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Antragstellung: |
unter |
Zeitraum für die Nachrüstung:
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PKW: |
1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 |
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leichte Nutzfahrzeuge: |
13. Mai 2010 bis 31. Dezember 2010 |
Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs:
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Diesel-PKW: |
vor dem 1. Januar 2007 |
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leichtes Nutzfahrzeug: |
vor dem 17. Dezember 2009 |
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Weitere Voraussetzung: |
Nach Nachrüstung mit einem Partikelfilter entspricht das Fahrzeug einer festgelegten Partikelminderungsstufe oder -klasse. |
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Zusätzliche Vorteile: |
spart Kfz-Steuer-Aufschlag, höherer Wiederverkaufswert, geringerer Partikelausstoß |

